Seit dem 1. März 2020 gilt das neue Masernschutzgesetz. Nähere Informationen finden Sie im Elternbrief, der in den Klassen verteilt wurde. Falls kein Impfpass vorgelegt werden kann, so lassen Sie sich bitte die Bestätigung vom Arzt ausfüllen.
Für die Klassenstufe 3 und 4 ist ein Impfnachweis erst an der Weiterführenden Schule vorzulegen.
Den Infobrief finden Sie im Downloadbereich.