Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht in die Schule kommen können oder sich aus einem anderen Grund verspäten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, es VOR dem Unterrichtsbeginn (7.45h!) telefonisch oder persönlich in der Schule zu entschuldigen.
Teilen Sie uns dabei bitte auch den Grund der Erkrankung mit, damit wir gegebenenfalls entsprechende weiterführende Maßnahmen treffen können.