Krankheit

Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht in die Schule kommen können oder sich aus einem anderen Grund verspäten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, es VOR dem Unterrichtsbeginn (7.45h!) telefonisch oder persönlich in der Schule zu entschuldigen.
Teilen Sie uns dabei bitte auch den Grund der Erkrankung mit, damit wir gegebenenfalls entsprechende weiterführende Maßnahmen treffen können.
Wenn Ihr Kind dann wieder in die Schule kommt, geben Sie ihm bitte für die Klassenleitung eine formlose schriftliche Entschuldigung mit der Anzahl der Fehltage oder ein ärztliches Attest mit.
Entschuldigen Sie Ihr Kind ebenfalls schriftlich, falls es aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann.
Auch Lehrer werden leider von Erkrankungen nicht verschont.
In diesen Fällen sind wir bemüht, einen sinnvollen Vertretungsunterricht für Ihr Kind zu organisieren.
Ist uns dies aus personellen Gründen nicht möglich, kann es vereinzelt zu Unterrichtsausfall kommen, wobei dieser in der Regel mindestens einen Tag im Voraus angekündigt wird und nur die erste oder letzte reguläre Unterrichtsstunde Ihres Kindes betrifft.
In diesen Fällen, aber auch bei einem kurzfristigen vorzeitigen Unterrichtsende (Hitzefrei, Glättegefahr, plötzliche Erkrankung eines Lehrers oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen) dürfen nur jene Schülerinnen und Schüler das Schulgelände vorzeitig verlassen, welche entweder über eine generelle, schriftliche Heimgeherlaubnis verfügen, oder aber für die konkrete Stunde eine schriftliche Bestätigung eines Elternteils vorweisen können.
Ohne eine dieser Erklärungen der Eltern verbleibt das Kind bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule.