Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen.
Ihre Kinder sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen gesundheitliche Schäden versichert.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:
- Schulwege
- Unterrichtsgänge
- Unterricht und Pausen
- Besichtigungen
- Sportunterricht
- Schul- und Klassenfeiern
- Wanderungen
- Schullandheimaufenthalte
Falls Sie nach einem solchen Unfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist das von Ihnen der Schule mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann.
Sie brauchen dem behandelnden Arzt nur anzugeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Es kommt gelegentlich auch vor, dass ein Kind direkt von der Schule aus in ärztliche Versorgung gegeben werden muss.
Dann ist es für uns vorteilhaft zu wissen, ob Sie gegebenenfalls einen bestimmten Arzt oder ein bestimmtes Krankenhaus bevorzugen.
Haftpflichtschäden (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg einen Schaden an.) sind grundsätzlich nicht versichert.
Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.
Beachten Sie bitte, dass Ihr Kind nur auf dem DIREKTEN Schulweg versichert ist.
Halten Sie es daher an, sich vor und nach dem Unterricht auf den direkten Weg zur Schule oder nach Hause zu begeben und nicht zunächst noch seine Klassenkameraden nach Hause zu geleiten.
Ebenfalls erlischt der Versicherungsschutz Ihres Kindes, wenn es innerhalb der Unterrichtszeit unerlaubt das Schulgelände verlässt.