Beurlaubung

Ein(e) Schüler(in) kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll einige Wochen vorher schriftlich beantragt werden. Bis zu 3 Tage können von der Klassenleitung beurlaubt werden. Darüber hinaus muss der Schulleiter sein Einverständnis geben und beurlauben.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien darf ein Schüler grundsätzlich nicht beurlaubt werden. Eine Abweichung von dieser Regel ist nur durch den Schulleiter in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Ferientermine des laufenden und des kommenden Schuljahres werden Ihnen frühzeitig bekanntgegeben. Bitte planen Sie Urlaubsfahrten und private Unternehmungen daher so, dass davon der Unterrichtsbesuch Ihres Kindes nicht beeinträchtigt wird. Ihr Kind hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Schulbesuch.